12. Juli, 2026
ARZNEIMITTEL
Kurz erklärt
Pflanzliche Arzneimittel und Nahrungsergänzungsmittel enthalten häufig ähnliche pflanzliche Inhaltsstoffe, verfolgen jedoch unterschiedliche Ziele. Pflanzliche Arzneimittel dienen der Vorbeugung, Linderung oder Behandlung von Krankheiten und unterliegen dem Arzneimittelrecht. Nahrungsergänzungsmittel sind dagegen Lebensmittel, die die normale Ernährung ergänzen sollen. Sie unterscheiden sich unter anderem hinsichtlich Zulassung, Qualitätsanforderungen, wissenschaftlicher Bewertung und zulässiger gesundheitsbezogener Aussagen.
1. Pflanzliche Arzneimittel oder Nahrungsergänzungsmittel – was ist der Unterschied?
2. Definition pflanzlicher Arzneimittel
3. Definition von Nahrungsergänzungsmitteln
4. Wie unterscheiden sich beide Produktgruppen?
5. Anwendung pflanzlicher Arzneimittel und Nahrungsergänzungsmittel
6. Unterschiede bei Zulassung und Qualitätskontrolle
7. Welche Produkte eignen sich wofür?
8. Sind Nahrungsergänzungsmittel genauso wirksam wie pflanzliche Arzneimittel?
Wer pflanzliche Produkte zur Unterstützung der Gesundheit kaufen möchte, findet heute eine große Auswahl. In Apotheken, Drogerien, Reformhäusern und Online-Shops werden zahlreiche Präparate angeboten, die Heilpflanzen oder pflanzliche Extrakte enthalten. Auf den ersten Blick wirken viele Produkte ähnlich. Tatsächlich handelt es sich jedoch häufig um völlig unterschiedliche Produktgruppen.
Der wichtigste Unterschied besteht darin, dass pflanzliche Arzneimittel und Nahrungsergänzungsmittel verschiedene Zwecke erfüllen und unterschiedlichen gesetzlichen Vorschriften unterliegen. Pflanzliche Arzneimittel sind für die Vorbeugung, Linderung oder Behandlung von Krankheiten und Beschwerden bestimmt. Sie müssen die Anforderungen des Arzneimittelrechts erfüllen und unterliegen strengen Vorgaben hinsichtlich Qualität, Herstellung und Sicherheit.
Nahrungsergänzungsmittel sind dagegen Lebensmittel. Ihr Zweck besteht darin, die normale Ernährung zu ergänzen, beispielsweise durch Vitamine, Mineralstoffe oder andere Stoffe mit ernährungsphysiologischer oder physiologischer Wirkung. Auch pflanzliche Stoffe oder Pflanzenextrakte können Bestandteil eines Nahrungsergänzungsmittels sein. Dadurch entsteht häufig der Eindruck, beide Produktgruppen seien gleichwertig oder könnten beliebig ausgetauscht werden. Das ist jedoch nicht der Fall.
Ein weiterer wichtiger Unterschied betrifft die wissenschaftliche Bewertung. Pflanzliche Arzneimittel werden im Rahmen ihrer Zulassung oder Registrierung bewertet und müssen festgelegte pharmazeutische Qualitätsanforderungen erfüllen. Nahrungsergänzungsmittel benötigen dagegen keine arzneimittelrechtliche Zulassung. Ihre Aufgabe besteht nicht darin, Krankheiten zu behandeln, sondern die Ernährung zu ergänzen.
Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist diese Unterscheidung wichtig. Denn ob ein Produkt pflanzlichen Ursprungs ist, sagt allein noch nichts über seine medizinische Zweckbestimmung, seine wissenschaftliche Bewertung oder seine rechtliche Einordnung aus. Entscheidend ist vielmehr, ob es als Arzneimittel oder als Nahrungsergänzungsmittel in den Verkehr gebracht wird.
Pflanzliche Arzneimittel sind Arzneimittel, deren Wirkstoffe ausschließlich aus Pflanzen, Pflanzenteilen oder pflanzlichen Zubereitungen stammen. Dazu gehören beispielsweise Trockenextrakte, Flüssigextrakte, Tinkturen oder ätherische Öle, sofern sie Bestandteil eines Arzneimittels sind. Sie werden eingesetzt, um Krankheiten vorzubeugen, Beschwerden zu lindern oder bestimmte Erkrankungen zu behandeln.
Im Gegensatz zu vielen frei erhältlichen Pflanzenprodukten werden pflanzliche Arzneimittel nach pharmazeutischen Qualitätsstandards hergestellt. Die verwendeten Heilpflanzen werden sorgfältig ausgewählt, ihre Inhaltsstoffe analysiert und die Herstellungsverfahren standardisiert. Dadurch soll gewährleistet werden, dass Zusammensetzung und Qualität der Wirkstoffe möglichst konstant bleiben.
Interner Link: Heilpflanzen
Die rechtliche Grundlage bildet das Arzneimittelgesetz. Bevor ein pflanzliches Arzneimittel in Deutschland oder der Europäischen Union auf den Markt gebracht werden darf, muss es zugelassen oder – im Fall traditioneller pflanzlicher Arzneimittel – registriert werden. Im Rahmen dieses Verfahrens werden unter anderem Qualität, Sicherheit und – abhängig vom Zulassungsweg – die Wirksamkeit oder die langjährige medizinische Anwendung bewertet.
Interner Link: Traditionelle pflanzliche Arzneimittel
Viele moderne Phytopharmaka enthalten standardisierte Pflanzenextrakte. Dabei wird sichergestellt, dass bestimmte Inhaltsstoffe in gleichbleibender Menge enthalten sind. Dies erleichtert eine reproduzierbare Dosierung und trägt dazu bei, dass das Arzneimittel eine gleichbleibende Qualität aufweist. Genau diese Standardisierung unterscheidet pflanzliche Arzneimittel häufig von vielen anderen pflanzlichen Produkten.
Pflanzliche Arzneimittel sind heute ein fester Bestandteil der modernen Phytotherapie und werden sowohl in der ärztlichen Praxis als auch in der Selbstmedikation eingesetzt.
Produktgruppe
Zweck
Rechtliche Grundlage
Wirkstoffe
Qualitätsanforderungen
Wissenschaftliche Grundlage
Arzneimittel
Vorbeugung, Linderung und Behandlung von Krankheiten oder Beschwerden
Arzneimittelgesetz (AMG)
Ausschließlich pflanzlichen Ursprungs
Standardisierte Herstellung und pharmazeutische Qualitätskontrolle
Klinische Daten oder wissenschaftlich bewertete traditionelle Anwendung
Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel, die dazu bestimmt sind, die normale Ernährung zu ergänzen. Sie enthalten konzentrierte Mengen von Vitaminen, Mineralstoffen oder anderen Stoffen mit ernährungsphysiologischer oder physiologischer Wirkung. Dazu können auch pflanzliche Stoffe oder Pflanzenextrakte gehören.
Im Unterschied zu Arzneimitteln dienen Nahrungsergänzungsmittel jedoch nicht der Vorbeugung, Linderung oder Behandlung von Krankheiten. Sie sollen vielmehr dazu beitragen, die Versorgung mit bestimmten Nährstoffen zu ergänzen, wenn diese über die tägliche Ernährung nicht in ausreichender Menge aufgenommen werden oder in bestimmten Lebenssituationen ein erhöhter Bedarf besteht.
Da auch Nahrungsergänzungsmittel pflanzliche Inhaltsstoffe enthalten können, werden sie häufig mit pflanzlichen Arzneimitteln verwechselt. Entscheidend ist jedoch ihre rechtliche Einordnung. Nahrungsergänzungsmittel unterliegen dem Lebensmittelrecht und nicht dem Arzneimittelrecht. Für sie gelten daher andere Anforderungen an Kennzeichnung, Vermarktung und gesundheitsbezogene Aussagen.
Im Gegensatz zu Arzneimitteln dürfen Nahrungsergänzungsmittel nicht mit Aussagen beworben werden, die den Eindruck vermitteln, Krankheiten behandeln, lindern oder heilen zu können. Zulässig sind ausschließlich gesundheitsbezogene Angaben, die nach den europäischen Vorschriften wissenschaftlich bewertet und ausdrücklich zugelassen wurden.
Auch die Kennzeichnung unterscheidet sich deutlich. Nahrungsergänzungsmittel müssen als solche bezeichnet werden und enthalten Hinweise zur empfohlenen täglichen Verzehrmenge sowie den Hinweis, dass sie eine abwechslungsreiche und ausgewogene Ernährung nicht ersetzen können. Eine arzneimitteltypische Packungsbeilage mit Anwendungsgebieten, Gegenanzeigen oder Nebenwirkungen ist dagegen nicht vorgesehen.
Pflanzliche Arzneimittel und Nahrungsergänzungsmittel können auf den ersten Blick ähnlich aussehen. Beide enthalten teilweise dieselben Heilpflanzen oder Pflanzenextrakte und werden häufig sogar nebeneinander in Apotheken, Drogerien oder Online-Shops angeboten. Dennoch unterscheiden sie sich in wesentlichen Punkten. Diese betreffen nicht nur ihren Verwendungszweck, sondern auch ihre rechtliche Einordnung, die wissenschaftliche Bewertung und die Anforderungen an Herstellung und Qualität.
Der wichtigste Unterschied liegt im Anwendungsziel. Pflanzliche Arzneimittel dienen der Vorbeugung, Linderung oder Behandlung von Krankheiten und Beschwerden. Sie besitzen klar definierte Anwendungsgebiete und dürfen nur im Rahmen dieser medizinischen Zweckbestimmung vermarktet werden.
Nahrungsergänzungsmittel verfolgen dagegen einen ernährungsphysiologischen Zweck. Sie sollen die normale Ernährung ergänzen und den Körper mit Vitaminen, Mineralstoffen oder anderen Stoffen versorgen. Auch Pflanzenextrakte können Bestandteil eines Nahrungsergänzungsmittels sein. Daraus lässt sich jedoch nicht ableiten, dass diese Produkte dieselbe therapeutische Wirkung oder wissenschaftliche Bewertung besitzen wie ein pflanzliches Arzneimittel.
Ein weiterer Unterschied betrifft die wissenschaftliche Grundlage. Pflanzliche Arzneimittel werden nach den Vorgaben des Arzneimittelrechts bewertet. Je nach Zulassungsweg müssen ihre Qualität und Sicherheit nachgewiesen werden. Darüber hinaus wird die Wirksamkeit anhand klinischer Studien oder – bei traditionellen pflanzlichen Arzneimitteln – die langjährige medizinische Anwendung beurteilt. Nahrungsergänzungsmittel benötigen dagegen keine arzneimittelrechtliche Zulassung und keinen Nachweis einer therapeutischen Wirksamkeit.
Auch die Zusammensetzung unterscheidet sich häufig. Pflanzliche Arzneimittel enthalten meist standardisierte Pflanzenextrakte. Dadurch ist sichergestellt, dass bestimmte Inhaltsstoffe in gleichbleibender Menge enthalten sind und jede Charge eine vergleichbare Qualität aufweist. Nahrungsergänzungsmittel können zwar ebenfalls Pflanzenextrakte enthalten, ihre Zusammensetzung orientiert sich jedoch nicht an einem zugelassenen medizinischen Anwendungsgebiet.
Besonders häufig sorgt dies für Verwirrung, wenn dieselbe Heilpflanze sowohl als Arzneimittel als auch als Nahrungsergänzungsmittel erhältlich ist. Beispiele sind Ginkgo, Johanniskraut, Mariendistel oder Curcuma. Entscheidend ist jedoch nicht die verwendete Pflanze, sondern die rechtliche Einstufung des jeweiligen Produkts. Ein Arzneimittel muss andere Anforderungen erfüllen als ein Nahrungsergänzungsmittel – selbst wenn beide denselben Pflanzenextrakt enthalten.
Merke: Nicht die Heilpflanze entscheidet darüber, ob ein Produkt ein Arzneimittel oder ein Nahrungsergänzungsmittel ist. Ausschlaggebend sind die rechtliche Einordnung, die Zweckbestimmung sowie die gesetzlichen Anforderungen an Herstellung, Qualität und Vermarktung.
Pflanzliche Arzneimittel und Nahrungsergänzungsmittel werden in unterschiedlichen Situationen eingesetzt. Maßgeblich ist dabei nicht die verwendete Heilpflanze, sondern der Zweck, für den das jeweilige Produkt bestimmt ist.
Pflanzliche Arzneimittel kommen zum Einsatz, wenn Beschwerden gelindert oder Krankheiten behandelt beziehungsweise ihnen vorgebeugt werden sollen. Häufig werden sie bei Erkältungskrankheiten, Husten, leichten Schlafstörungen, nervöser Unruhe oder funktionellen Verdauungsbeschwerden angewendet. Voraussetzung ist, dass das jeweilige Arzneimittel entsprechend seines zugelassenen oder registrierten Anwendungsgebiets verwendet wird.
Nahrungsergänzungsmittel dienen dagegen der Ergänzung der normalen Ernährung. Sie können sinnvoll sein, wenn ein erhöhter Bedarf an bestimmten Vitaminen oder Mineralstoffen besteht oder diese über die tägliche Ernährung nicht in ausreichender Menge aufgenommen werden. Ob eine Nahrungsergänzung notwendig ist, hängt von der individuellen Lebenssituation ab und sollte insbesondere bei einer längerfristigen Einnahme ärztlich abgeklärt werden.
Da auch Nahrungsergänzungsmittel pflanzliche Inhaltsstoffe enthalten können, werden sie häufig mit pflanzlichen Arzneimitteln verwechselt. Entscheidend ist jedoch, dass ein Pflanzenextrakt in einem Nahrungsergänzungsmittel nicht automatisch nach denselben pharmazeutischen Standards hergestellt oder wissenschaftlich bewertet wird wie ein entsprechender Extrakt in einem Arzneimittel.
Wer gesundheitliche Beschwerden gezielt behandeln möchte, sollte deshalb auf zugelassene oder registrierte pflanzliche Arzneimittel zurückgreifen und sich bei Bedarf ärztlich oder pharmazeutisch beraten lassen. Nahrungsergänzungsmittel können eine ausgewogene Ernährung ergänzen, ersetzen jedoch weder Arzneimittel noch eine medizinisch notwendige Behandlung.
Erkältung und Husten
Schlafstörungen
Nervöse Unruhe
Funktionelle Verdauungsbeschwerden
Ergänzung der Vitamin- und Mineralstoffversorgung
Ausgleich eines erhöhten Nährstoffbedarfs
Pflanzliche Arzneimittel
Pflanzliche Arzneimittel
Pflanzliche Arzneimittel
Pflanzliche Arzneimittel
Nahrungsergänzungsmittel
Nahrungsergänzungsmittel
Welche Anwendung sinnvoll ist, richtet sich immer nach dem jeweiligen Produkt, seiner Zweckbestimmung und den individuellen gesundheitlichen Voraussetzungen.
Die größten Unterschiede zwischen pflanzlichen Arzneimitteln und Nahrungsergänzungsmitteln liegen in den gesetzlichen Anforderungen an ihre Herstellung, Prüfung und Vermarktung. Obwohl beide Produktgruppen pflanzliche Inhaltsstoffe enthalten können, gelten für sie unterschiedliche rechtliche Regelungen.
Pflanzliche Arzneimittel unterliegen dem Arzneimittelgesetz sowie den europäischen Arzneimittelvorschriften. Bevor sie auf den Markt gebracht werden dürfen, müssen sie zugelassen oder – im Fall traditioneller pflanzlicher Arzneimittel – registriert werden. Im Rahmen dieses Verfahrens werden Qualität und Sicherheit bewertet. Je nach Zulassungsweg wird zusätzlich geprüft, ob ausreichende wissenschaftliche Erkenntnisse oder eine anerkannte traditionelle Anwendung für das jeweilige Anwendungsgebiet vorliegen.
Ein wesentlicher Bestandteil ist außerdem die pharmazeutische Qualitätskontrolle. Pflanzliche Arzneimittel werden nach den Grundsätzen der Good Manufacturing Practice (GMP) hergestellt. Dabei werden unter anderem die Identität der verwendeten Heilpflanzen, die Reinheit der Rohstoffe, standardisierte Herstellungsverfahren sowie der Gehalt charakteristischer Inhaltsstoffe kontrolliert. Ziel ist eine gleichbleibend hohe Qualität jeder einzelnen Charge.
Nahrungsergänzungsmittel gelten dagegen rechtlich als Lebensmittel. Für sie ist keine arzneimittelrechtliche Zulassung erforderlich. Hersteller sind selbst dafür verantwortlich, dass ihre Produkte sicher sind und die lebensmittelrechtlichen Vorschriften erfüllen. Eine behördliche Prüfung der therapeutischen Wirksamkeit findet vor dem Inverkehrbringen jedoch nicht statt.
Auch bei der Werbung gelten unterschiedliche Regeln. Pflanzliche Arzneimittel dürfen ausschließlich für ihre zugelassenen oder registrierten Anwendungsgebiete beworben werden. Nahrungsergänzungsmittel dürfen dagegen keine Aussagen treffen, die den Eindruck vermitteln, Krankheiten behandeln, lindern oder heilen zu können. Zulässig sind lediglich gesundheitsbezogene Angaben, die nach der europäischen Health-Claims-Verordnung wissenschaftlich bewertet und zugelassen wurden.
Verbraucherinnen und Verbraucher können beide Produktgruppen häufig auch an ihrer Kennzeichnung unterscheiden. Pflanzliche Arzneimittel enthalten eine Packungsbeilage mit Informationen zu Anwendungsgebieten, Dosierung, Gegenanzeigen, Wechselwirkungen und möglichen Nebenwirkungen. Nahrungsergänzungsmittel müssen dagegen unter anderem die empfohlene tägliche Verzehrmenge angeben sowie darauf hinweisen, dass sie eine abwechslungsreiche und ausgewogene Ernährung nicht ersetzen.
Merke: Pflanzliche Arzneimittel werden nach dem Arzneimittelrecht geprüft und für medizinische Anwendungsgebiete zugelassen oder registriert. Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel, dienen der Ergänzung der Ernährung und durchlaufen kein arzneimittelrechtliches Zulassungsverfahren.
Ob ein pflanzliches Arzneimittel oder ein Nahrungsergänzungsmittel die richtige Wahl ist, hängt davon ab, welches Ziel erreicht werden soll. Beide Produktgruppen erfüllen unterschiedliche Aufgaben und sollten deshalb nicht als gleichwertige Alternativen betrachtet werden.
Pflanzliche Arzneimittel sind für die Vorbeugung, Linderung oder Behandlung bestimmter Beschwerden vorgesehen. Sie kommen beispielsweise bei Erkältungskrankheiten, Husten, leichten Schlafstörungen, nervöser Unruhe oder funktionellen Verdauungsbeschwerden zum Einsatz. Welche Heilpflanze verwendet wird, richtet sich nach dem jeweiligen Anwendungsgebiet und den wissenschaftlichen Erkenntnissen zum entsprechenden Arzneimittel.
Nahrungsergänzungsmittel dienen dagegen der Ergänzung der normalen Ernährung. Sie können sinnvoll sein, wenn bestimmte Vitamine oder Mineralstoffe nicht in ausreichender Menge aufgenommen werden oder in besonderen Lebenssituationen ein erhöhter Bedarf besteht. Beispiele sind Folsäure während der Schwangerschaft oder Vitamin D bei nachgewiesenem Mangel und entsprechender ärztlicher Empfehlung.
Auch wenn pflanzliche Nahrungsergänzungsmittel häufig mit Aussagen wie „natürlich“ oder „pflanzlich“ beworben werden, ersetzt dies keine wissenschaftliche Bewertung als Arzneimittel. Ein Pflanzenextrakt in einem Nahrungsergänzungsmittel ist daher nicht automatisch mit einem standardisierten Extrakt in einem pflanzlichen Arzneimittel vergleichbar.
Wer gesundheitliche Beschwerden gezielt behandeln möchte, sollte deshalb auf ein zugelassenes oder registriertes pflanzliches Arzneimittel zurückgreifen. Nahrungsergänzungsmittel können die Ernährung sinnvoll ergänzen, sind jedoch nicht zur Behandlung von Krankheiten bestimmt.
Erkältung und Husten
Leichte Schlafstörungen
Nervöse Unruhe
Funktionelle Verdauungsbeschwerden
Ergänzung der Vitamin- und Mineralstoffversorgung
Ausgleich eines erhöhten Nährstoffbedarfs
Pflanzliche Arzneimittel
Pflanzliche Arzneimittel
Pflanzliche Arzneimittel
Pflanzliche Arzneimittel
Nahrungsergänzungsmittel
Nahrungsergänzungsmittel
Welche Produktgruppe im Einzelfall geeignet ist, hängt immer von der individuellen Situation sowie dem vorgesehenen Verwendungszweck ab.
Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, da beide Produktgruppen unterschiedliche Ziele verfolgen. Ein direkter Vergleich ist deshalb nur eingeschränkt möglich.
Pflanzliche Arzneimittel werden entwickelt, um bestimmte Beschwerden zu lindern oder Krankheiten zu behandeln beziehungsweise ihnen vorzubeugen. Ihre Qualität und Sicherheit werden im Rahmen der Zulassung oder Registrierung bewertet. Je nach Zulassungsweg werden zusätzlich klinische Daten oder eine langjährige traditionelle medizinische Anwendung berücksichtigt.
Nahrungsergänzungsmittel verfolgen dagegen keinen therapeutischen Zweck. Sie sollen die normale Ernährung ergänzen und dürfen nicht mit Aussagen beworben werden, Krankheiten behandeln oder heilen zu können. Enthält ein Nahrungsergänzungsmittel denselben Pflanzenextrakt wie ein Arzneimittel, bedeutet dies daher nicht automatisch, dass beide Produkte dieselbe Wirkung besitzen oder nach denselben wissenschaftlichen Maßstäben bewertet wurden.
Auch die Herstellung kann sich deutlich unterscheiden. Pflanzliche Arzneimittel enthalten häufig standardisierte Extrakte mit einem definierten Gehalt charakteristischer Inhaltsstoffe. Dadurch lässt sich eine gleichbleibende Qualität gewährleisten. Bei Nahrungsergänzungsmitteln können Zusammensetzung und Konzentration der enthaltenen Pflanzenstoffe dagegen erheblich variieren.
Merke: Zwei Produkte können dieselbe Heilpflanze enthalten und dennoch völlig unterschiedlichen gesetzlichen Anforderungen unterliegen. Die verwendete Pflanze allein erlaubt daher keine Aussage über die wissenschaftliche Bewertung oder den therapeutischen Nutzen eines Produkts.
Pflanzliche Arzneimittel und Nahrungsergänzungsmittel können jeweils einen sinnvollen Beitrag zur Gesundheit leisten, allerdings in unterschiedlichen Bereichen. Entscheidend ist, dass sie entsprechend ihrer Zweckbestimmung eingesetzt werden.
Ein wesentlicher Vorteil pflanzlicher Arzneimittel besteht darin, dass sie strengen Anforderungen an Qualität, Herstellung und Sicherheit unterliegen. Viele Heilpflanzen wurden wissenschaftlich untersucht oder verfügen über eine anerkannte traditionelle Anwendung. Dadurch stehen für zahlreiche Beschwerden pflanzliche Arzneimittel zur Verfügung, deren Einsatz auf einer nachvollziehbaren fachlichen Grundlage beruht.
Nahrungsergänzungsmittel können sinnvoll sein, wenn die Ernährung ergänzt werden soll oder ein erhöhter Bedarf an bestimmten Nährstoffen besteht. Sie sind jedoch kein Ersatz für eine ausgewogene Ernährung und ebenso wenig für eine notwendige medizinische Behandlung.
Beide Produktgruppen besitzen auch Grenzen. Pflanzliche Arzneimittel sind nicht für jede Erkrankung geeignet und können – wie andere Arzneimittel auch – Nebenwirkungen oder Wechselwirkungen verursachen. Nahrungsergänzungsmittel sollten ebenfalls nicht unkritisch eingenommen werden. Eine dauerhaft hohe Aufnahme einzelner Vitamine, Mineralstoffe oder anderer Inhaltsstoffe kann unerwünschte Folgen haben.
Wer unsicher ist, welches Produkt geeignet ist, sollte sich ärztlich oder in der Apotheke beraten lassen. Dies gilt insbesondere bei bestehenden Erkrankungen, während der Schwangerschaft und Stillzeit oder wenn bereits andere Arzneimittel eingenommen werden.
Pflanzliche Arzneimittel dienen der Vorbeugung, Linderung oder Behandlung von Krankheiten und unterliegen dem Arzneimittelrecht. Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel und sollen die normale Ernährung ergänzen.
Nein. Beide gehören unterschiedlichen Produktgruppen an und unterliegen verschiedenen gesetzlichen Vorschriften. Auch wenn sie ähnliche pflanzliche Inhaltsstoffe enthalten können, unterscheiden sie sich hinsichtlich Zweck, Herstellung und wissenschaftlicher Bewertung.
Nein. Nahrungsergänzungsmittel sind nicht zur Behandlung oder Heilung von Krankheiten bestimmt. Sie dürfen auch nicht mit entsprechenden Aussagen beworben werden.
Pflanzliche Arzneimittel verfügen über eine Zulassung oder Registrierung und enthalten eine Packungsbeilage mit Angaben zu Anwendungsgebieten, Dosierung, Gegenanzeigen, Wechselwirkungen und möglichen Nebenwirkungen.
Ja. Pflanzen wie Ginkgo, Johanniskraut oder Mariendistel können Bestandteil beider Produktgruppen sein. Entscheidend ist jedoch, ob das jeweilige Produkt als Arzneimittel oder als Nahrungsergänzungsmittel vermarktet wird.
Ja. Auch pflanzliche Arzneimittel können Nebenwirkungen oder Wechselwirkungen verursachen. Deshalb sollten sie entsprechend der Packungsbeilage oder nach ärztlicher beziehungsweise pharmazeutischer Beratung angewendet werden.
Pflanzliche Arzneimittel und Nahrungsergänzungsmittel werden häufig miteinander verwechselt, obwohl sie unterschiedlichen rechtlichen und medizinischen Kategorien angehören. Während pflanzliche Arzneimittel gezielt zur Vorbeugung, Linderung oder Behandlung von Krankheiten und Beschwerden eingesetzt werden und strengen arzneimittelrechtlichen Anforderungen unterliegen, dienen Nahrungsergänzungsmittel ausschließlich der Ergänzung der normalen Ernährung.
Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist diese Unterscheidung von großer Bedeutung. Der pflanzliche Ursprung eines Produkts allein sagt nichts über seine Qualität, seine wissenschaftliche Bewertung oder seinen therapeutischen Nutzen aus. Erst die rechtliche Einordnung als Arzneimittel oder Nahrungsergänzungsmittel gibt Aufschluss darüber, welchem Zweck ein Präparat dient und welche Anforderungen bei seiner Herstellung und Bewertung erfüllt werden müssen.
Wer diese Unterschiede kennt, kann pflanzliche Produkte besser einordnen und fundiertere Entscheidungen treffen. Pflanzliche Arzneimittel und Nahrungsergänzungsmittel haben jeweils ihren festen Platz – allerdings für unterschiedliche Anwendungsbereiche und mit klar voneinander abgegrenzten Aufgaben.
Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA)
Committee on Herbal Medicinal Products (HMPC)
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
European Food Safety Authority (EFSA)
Arzneimittelgesetz (AMG)
Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV)
Health-Claims-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1924/2006)
ESCOP Monographs
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